Kindergarten Bonndorf im Schwarzwald 79848 Glossar: In Bonndorf wird als Kindergarten zumeist die Einrichtung für Kinder im Alter zwischen 3 Jahren und der Einschulung bezeichnet; in Abgrenzung zur Kinderkrippe (0 bis 3 Jahre) und zum Hort (Kinder im Grundschulalter). In Anlehnung an Friedrich Wilhelm August Fröbel, den Gründer des ersten Kindergartens wird die Bezeichnung auch oft als Sammelbegriff für alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung verwendet. Der Kindergarten ist, im Gegensatz zur Situation in anderen Staaten, keine Einrichtung des Schulwesens, sondern dem Sozialbereich zugeordnet. In Deutschland gehört er zur "Kinder- und Jugendhilfe", in Österreich und der Schweiz ressortiert er im Bereich "Soziale Sicherheit"). Hieraus ergibt sich eine als "sozialpädagogisch" bezeichnete Ausrichtung, die dem Kindergarten einen ganzheitlich verstandenen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag zuschreibt. Er ergänzt die Erziehung in der Familie, indem er den Kindern erweiterete und umfassendere Erfahrungs- und Bildungsmöglichkeiten eröffnet. Sein Auftrag ist allerdings kein von der Familie unabhängiger (wie im Schulwesen), sondern ist vom Erziehungsrecht der Eltern abgeleitet und soll in enger Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten wahrgenommen werden. Im Zuge der Bildungsdebatte, die in Deutschland vor allem durch das schlechte Abschneiden bei den internationalen PISA-Studien verstärkt wurde, richtete sich zunehmend die Aufmerksamkeit auf den Bildungsauftrag des Kindergartens (s. auch Vorschule). Hinsichtlich der Öffnungszeiten kann man grob drei Formen unterscheiden: Teilzeitbetreuung, am Vor- und/oder am Nachmittag Verlängertes Vormittagsangebot, von Morgens bis nach dem Mittagessen Ganztagesbetreuung, von morgens bis zum Spätnachmittag. Diese Einrichtungen werden in Deutschland häufig als Kindertagesstätten (kurz KiTa) ,als Tagheime oder Tageskindergarten bezeichnet.
Wegbeschreibung zum Kindergarten.